#3 – 17.05.2020
1. Teil unserer Serie zu §175
„Fuchs, wir haben einen „175er“ und der Chef sagt, Du übernimmst den. Die Zeugin ist unten im Verhörraum 4, könnt ihr runterkommen?“
Ein „175er“. So bezeichnet man bei euch einen Fall, der nach §175 verfolgt wird. Darunter fallen sämtliche homosexuelle Handlungen unter Männern, von „beischlafähnlichen Handlungen“ bis zum Verdacht auf das Leben in einer „eheähnlichen Gemeinschaft“.
©Unnecessary Industries 2022